„Wer schreibt das Rezept?“
Logopädische Behandlungen müssen von einem Arzt verordnet werden.
- Allgemeinarzt
- Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO)
- Kinderarzt
- Neurologe
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Phoniater (Stimmheilkundler)
In den meisten Fällen wird ein Hörtest gemacht und bei Stimmstörungen ein Kehlkopfbefund erstellt. Diese Unterlagen sind für uns Logopäden wichtig, bitte bringen Sie sie zum Erstgespräch unbedingt mit.
Ärztliche Verordnungen (Rezepte) dürfen nicht älter als 12-14 Tage sein, bevor die Behandlung beginnt. Bitte vereinbaren Sie gleich einen Termin, wenn Sie erfahren, dass eine logopädische Unterstützung notwendig ist.